

Über 20 Jahre Erfahrung - in Berlin und Brandenburg für Sie da.
Zertifiziert vom TÜV Rheinland ID 0000 588 04 (03/06/2027)

Kostenfreie Erstberatung
Schäden am PKW wirken auf den ersten Blick häufig geringer als sie tatsächlich sind, deshalb empfehlen wir Ihnen immer einen Sachverständiger zur Beratung heranzuziehen. Wir bieten Ihnen kostenlose Beratung im Schadensfall an inkl. Beratung über das weitere Vorgehen.
Ablauf nach Schadenfall
Wir besichtigen Ihr Unfallfahrzeug und erstellen anschließend das Gutachten:
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bei Ihrer Werkstatt
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beim Unfallort
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bei Ihrer Arbeitsstelle
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bei Ihnen zu Hause
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an einem Besichtigungsort Ihrer Wahl
Als Kfz-Sachverständiger in Berlin am Innsbrucker Platz können Sie auch gern bei uns vorbeikommen.
Was wir für Sie tun können:
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Erstellung von Schadengutachten für Pkw, Lkw, Transporter, Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zweiräder.
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Kfz-Wertgutachten z.B. für das Jobcenter (Hartz-IV) Wertnachweis, Pkw-Wertermittlung im Erbfall / Erbrecht.
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Kfz-Kostenvoranschlag für Schäden unter 750,- € (Bagatellschadengrenze) Gebrauchtwagencheck für Ihr neues Auto.
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Reparaturbestätigung Nachweis über erfolgte Reparatur, damit Sie weitere Ansprüche aus dem Kfz-Unfall geltend machen können.
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Schadenregulierung um Ihnen möglichst viel Arbeit mit der Abwicklung nach dem Kfz-Haftpflichtschaden abzunehmen.
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Als Kfz-Sachverständiger aus Berlin, helfen Ihnen, Ihren Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall von der gegnerischen Kfz-Versicherung, nach einer fairen Schadenbewertung / Beweissicherung, erstattet zu bekommen.
Die gegnerische Versicherung
Die gegnerische Versicherung wird Ihnen häufig deren Gutachter anbieten, der für Sie ein Schadensgutachten erstellt.
Hierbei ist ein Interessenskonflikt vorprogrammiert!
Davon ist abzuraten, da diese Gutachter nicht ihn Ihrem Interesse handeln, sondern in dem der regulierenden Versicherung.
Der Haftpflicht-Schaden
Der Haftpflichtschaden ist gesetzlich geregelt. Deshalb gibt es in Deutschland die Haftpflichtversicherung.
Die Gesetzesvorgabe sieht es vor, dass Sie als Geschädigter nach einem Unfall so gestellt werden müssen, wie ohne diesen Unfall.
Das heißt, dass Sie das Recht auf freie Gutachterwahl, Fahrzeugersatzwagen, Erstattung der Anwaltskosten, evtl. Schmerzensgelt sowie Übernahme aller weiteren Kosten, die durch den Unfall entstanden sind, haben.
Ihr Recht
Nutzen Sie das Ihnen zustehende Recht!
Das geschädigte Objekt ist Ihr Eigentum und niemand sollte dieses beschädigen und anschließend darüber bestimmen, welcher Schaden in diesem Zusammenhang entstanden ist.
Über Ihr Eigentum sollte niemand verfügen, außer Sie selbst. Beauftragen Sie deshalb einen unabhängigen Sachverständiger, der ausschließlich das Ihnen zustehende Recht vertritt.

Warum ein freien und unabhängigen Kfz-Gutachter in Berlin / Brandenburg beauftragen?
Weil wir Ihnen unkompliziert und schnell ein realistisches Gutachten erstellen, welches dem tatsächlichen Schadenumfang entspricht.
Der besondere Service:




